2022 feiern wir 20. Stiftungsjubiläum! Wir laden Sie daher herzlich ein, unsere Naturparadiese auf 20 geführten Wanderungen zu erleben.
Zu den TerminenHintergrund Spreiberg
Infos & Fakten zum Beweidungsprojekt




Im Herbst 2020 startete die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit den Vorbereitungen zum Aufbau einer Rinderbeweidung auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Spreiberg bei Arnsberg. Das Gebiet ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen und gehört zu den Flächen des Nationalen Naturerbes. Die NABU-Stiftung erhält für ihre Pläne vor Ort viele zustimmende Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern. Andere Bürgerinnen und Bürger bringen dem Beweidungsprojekt Vorbehalte entgegen. Was ist dran an den Behauptungen, Argumenten und Forderungen?
Der Faktencheck:
Behauptung: Der NABU handelt aus Profitgier.
Faktencheck: Die NABU-Stiftung senkt auf ihren Flächen die Intensität der Landnutzung weit unter das gesetzlich zulässige Niveau. So wird die Beweidung der Flächen mit einem Beweidungsschlüssel von drei erwachsenen Rindern und deren Kälbern auf je 10 Hektar begonnen. Die naturschutzfachliche Entwicklung der Flächen wird in den Folgejahren beobachtet, um flexibel Anpassungen vornehmen zu können. Bei naturschutzfachlicher Notwendigkeit kann der Landwirt die Tierzahl unter Beachtung des Tierwohls auf maximal sechs Rinder je 10 Hektar anheben. Diese vorgesehene sehr geringe Tierdichte senkt erheblich das Einkommen, das aus Pachteinnahmen erzielt werden kann. Die NABU-Stiftung verzichtet bewusst auf diese Einnahmemöglichkeiten, um die artenreiche Naturlandschaft zu erhalten und zu fördern.
Zur Finanzierung der aktuell vorgesehenen Arbeiten wurde ein ELER-Förderantrag gestellt (ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Ziel der ELER-Richtlinie ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes. 90 Prozent der Umsetzungskosten werden gefördert, die restlichen 10 Prozent werden von der NABU-Stiftung getragen.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Auf dem Spreiberg sollen Rinder zur Herstellung von Biofleisch gezüchtet werden. Eine möglicherweise vorliegende natürliche Cadmiumbelastung der Böden steht dem entgegen.
Faktencheck: Ob die auf dem Spreiberg weidenden Rinder konventionell vermarktet oder nach einer Ökozertifizierung als Biofleisch verkauft werden, ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Tierhalters. Vorgabe der NABU-Stiftung ist, dass auf den Flächen keine Pflanzenschutzmittel und kein mineralischer Stickstoffdünger ausgebracht werden. Ob der Landwirt sich hierbei als Ökobetrieb zertifizieren lässt oder nicht, entscheidet er. Die NABU-Stiftung nimmt auf diese Entscheidung des pachtenden Landwirtschaftsbetriebs keinen Einfluss.
Das Grünland des Spreibergs wird bereits seit Jahren durch Weidetiere bewirtschaftet. Auch angrenzende Flächen werden landwirtschaftlich genutzt und unterliegen keinen Nutzungseinschränkungen hinsichtlich einer Schadstoffbelastung. Behördliche Grenzwerte zur Schadstoffbelastung von Lebensmitteln sorgen dafür, dass kein belastetes Lebensmittel in den Handel kommt. Auf dem Spreiberg gibt der Tierhalter hierfür jährlich Fleischproben bei den zuständigen Behörden zur Kontrolle ab. Noch nie wurden hierbei Schadstoffbelastungen festgestellt, die über den Grenzwerten lagen. Die Kontrolluntersuchungen werden auch künftig für diese Sicherheit sorgen.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Der NABU hat Amphibienteiche auf dem Spreiberg ausgebaggert und sie so zerstört.
Faktencheck: Ein Drittel der Amphibiengewässer auf dem Spreiberg wurden von der Naturschutzbehörde des Landkreises entschlammt. Die NABU-Stiftung hat diese Arbeiten als Flächeneigentümer gestattet. Kleingewässer bedürfen der regelmäßigen Entschlammung, da sie schnell zuwachsen und verlanden. Die von der Naturschutzbehörde durchgeführten Arbeiten haben die Gewässer daher nicht zerstört, sondern sichern ihren langfristigen Bestand. Die NABU-Stiftung unterstützt mit ihren Flächen die aktiven Fachbehörden in vertrauensvoller Zusammenarbeit. Voruntersuchung, Beauftragung und Qualitätssicherung der Arbeiten liegen bei der Naturschutzbehörde des Landkreises.
Das diesjährige Trockenfallen war langen Trockenphasen geschuldet und betraf auch die nicht ausgebaggerten Teiche. Wie der Pflege- und Entwicklungsplan der Biologischen Station Hochsauerlandkreis dokumentiert, trockneten auch in den Vorjahren zahlreiche Teiche des Gebietes regelmäßig aus. Daher wurde in diesem Fachplan des Naturschutzes bereits eine Entschlammung empfohlen.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Der NABU lässt die Wetterstation demontieren, damit die Veränderung der Erosion nicht dokumentiert werden kann.
Faktencheck: Die Wetterstation und die geplanten Maßnahmen beinträchtigen sich gegenseitig nicht, so dass der Betrieb der Station langfristig fortgeführt wird.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Die Rinderbeweidung verdichtet den Boden in einem Ausmaß, der die Hochwassergefahr ansteigen lässt.
Faktencheck: Die geplante Rinderbeweidung der Flächen erfolgt mit einem Beweidungsschlüssel von drei bis sechs erwachsenen Rindern und ihren Kälbern auf je 10 Hektar (das sind 100.000 Quadratmeter). Zur Veranschaulichung dieser Tierdichte kann als Vergleichsgröße die durchschnittliche Bauplatzgröße von 500 Quadratmeter dienen. Rechnerisch werden also drei bis sechs erwachsene Rinder (gegebenenfalls mit ihren Kälbern) auf einer Fläche von 200 Einfamilienhausbauplätzen weiden. Eine Bodenverdichtung, die den Wasserabfluss verstärken würde, findet nicht statt. Im Gegenteil wird die Grasnarbe im Vergleich zur früheren militärischen Nutzung des Gebietes den Wasserabfluss deutlich verlangsamen.
Da es sich beim Hochwasserschutz um eine hoheitliche Aufgabe handelt, steht die NABU-Stiftung hierzu im Austausch mit der Stadt Arnsberg. Empfehlungen der Stadt zur Belassung von Gehölzriegeln zum Hochwasserschutz hat die NABU-Stiftung aufgenommen. Im November 2020 vergrößerte die Stadt Arnsberg zudem einen Hochwasserschutzgraben im Einzugsgebiet des Spreibergs, der nach einem Starkregenereignis im Jahr 2009 anlegt wurde. Die Grabenvertiefung beruht auf Berechnungen der Stadt und wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und der NABU-Stiftung durchgeführt.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Durch das Beweidungsprojekt können Kinder nicht mehr auf den Wiesen spielen und Amphibien in den Teichen keschern.
Faktencheck: Die Flächen des Spreibergs sind bereits seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 2006 durch den Landschaftsplan Arnsberg des Hochsauerlandkreises als Naturschutzgebiet geschützt. Die Schutzgebietsverordnung untersagt seitdem das Betreten der Flächen außerhalb des Wegenetzes sowie andere Störungen der Natur wie das Fangen oder Beunruhigen von wildlebenden Tieren. Diese Verbote sind unabhängig von der jeweiligen Flächenpflege bereits seit Jahren rechtsgültig und können behördlicherseits bei Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Durch das Beweidungsprojekt werden daher keine bisher zulässigen Handlungen verhindert.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Behauptung: Durch das Beweidungsprojekt werden Besucher angelockt und Verkehr in die Wohngebiete gelenkt.
Faktencheck: Es ist zutreffend, dass extensive Beweidungsprojekte durch die sich entwickelnde struktur- und artenreiche Landschaft auch attraktiv für die Naherholung sind. Aus diesem Grund wird das Wegekonzept für das Gebiet auch Informationstafeln und Ruheplätze für Besucher*innen bereithalten. Viele Beweidungsprojekte zeigen jedoch, dass die Besucherzahlen gering sind und die meisten Erholungssuchenden aus der direkten Umgebung des Gebietes kommen. Trotz der Bedeutung des Beweidungsprojekts für die Naherholung ist daher nicht mit einem gesteigerten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Die NABU-Stiftung tauscht sich hierzu mit den Stadtplanern der Stadt Arnsberg aus, welche die Situation beobachten und Veränderungen beurteilen werden. Sollten von Seiten der Stadt Arnsberg Anpassungen in der Verkehrsführung geplant werden, so wird die NABU-Stiftung diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.
Fazit: Die Behauptung ist weitgehend nicht zutreffend.
Behauptung: Eine artgerechte Haltung der Rinder ist auf dem Spreiberg nicht möglich.
Faktencheck: Die Betreuung der Rinder wird durch einen Landwirtschaftsbetrieb mit langjähriger Erfahrung, sowohl hinsichtlich der Tierhaltung als auch hinsichtlich des Gebietes, erfolgen. Die Wasserversorgung der Tiere wird über einen Trinkwasseranschluss hergestellt, der hierzu neu geschaffen wird. Frostgeschützte Weidetränken gewährleisten eine sichere Wasserversorgung der Tiere auch bei niedrigen Temperaturen. Über bereitgestellte Futterraufen kann bei Bedarf zugefüttert werden, das Futter dafür wird durch Mahd auf den Flächen des Spreibergs gewonnen. Um über die Gehölze hinaus einen Witterungsschutz zu gewährleisten, wird für die Tiere ein Unterstand errichtet. Mithilfe einer Fanganlage können die Tiere sicher gepflegt und untersucht werden.
Fazit: Die Behauptung ist falsch.
Anregung: Die Gehölzentnahme durch den NABU soll reduziert werden.
Faktencheck: Durch die Biologische Station Hochsauerlandkreis wurde im Auftrag der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit finanzieller Beteiligung der Bezirksregierung und des Landkreises ein Pflege- und Entwicklungsplan für das Schutzgebiet Spreiberg als naturschutzfachliche Planung erarbeitet. Die Inhalte des Fachplans wurden mit den Behörden abgestimmt. Er wird im Zusammenwirken unter anderem von Naturschutzbehörden, Forstbehörden, den Kommunen sowie dem Flächeneigentümer umgesetzt.
Der Fachplan sieht einmalige Gehölzentnahmen zur Entfernung von nicht standortheimischen Baumarten, zur Arrondierung und Verbesserung der Weideflächen sowie zum Aufbau des Weidezaunes vor. Die NABU-Stiftung führt derzeit Gespräche mit den Behörden, wie die Umsetzung dieser Pläne aussehen kann. So sterben beispielsweise im Gebiet nicht standortheimische Fichten inzwischen von selbst ab, da sie unter Trockenheit und Borkenkäferbefall leiden.
Die im Pflege- und Entwicklungsplan vorgesehenen Waldbereiche sollen der unbewirtschafteten Naturentwicklung überlassen werden. Naturnahe Bereiche hat die NABU-Stiftung sofort der Natur übergeben, bei standortfremden Baumanteilen (z. B. Fichte) erfolgt noch eine Phase des aktiven Waldumbaus, bevor auch diese Flächen sich als Naturwald entwickeln können. Es entstehen so wertvolle, alte und artenreiche Naturwälder und Gehölzgruppen mit einer Baumartenausstattung, wie sie natürlicherweise für das Gebiet typisch sind.
Solche Naturwälder kommen in der Region nur noch sehr selten vor. Bäume werden in diesen Naturwäldern künftig nur noch im Rahmen der Verkehrssicherung gefällt. Das Holz verbleibt in der Regel als Totholz im Wald und wird nicht wirtschaftlich verwertet. Zur Aufwertung der Landschaft plant die NABU-Stiftung zusätzlich die Pflanzung von Einzelgehölzen.
Sorgen hinsichtlich des Hochwasserschutzes nimmt die NABU-Stiftung ernst und führt hier das Gespräch mit der Stadt Arnsberg als hoheitlich zuständige Stelle des Hochwasserschutzes. Empfehlungen der Stadt zur Belassung von Gehölzriegeln zum Hochwasserschutz hat die NABU-Stiftung aufgenommen.
Fazit: Die NABU-Stiftung prüft die Vorschläge.
Anregung: Das Gebiet soll über ein längeres Wegenetz begehbar sein.
Faktencheck: Der durch die Biologische Station Hochsauerlandkreis erarbeitete und mit den Behörden abgestimmte Pflege- und Entwicklungsplan sieht den Erhalt eines großen Teils des bestehenden Wegenetzes vor, in welchem die Wege breit ausgezäunt werden. Nach der Vorstellung des Planungsentwurfes bei einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung im Oktober 2018 wurden die von Anwohnern und Anwohnerinnen vorgeschlagenen Veränderungen der Wegenetzplanung geprüft und infolgedessen eine zweite Zuwegung von Müschede geschaffen sowie der Wanderweg zwischen Müschede und Bruchhausen erhalten. Die Flächen der NABU-Stiftung bleiben so auf einem vielfältigen Wegenetz begehbar.
Zu den im September 2020 von Anwohnern und Anwohnerinnen vorgeschlagenen Wegeänderungen hat die NABU-Stiftung das Gespräch mit den Behörden und der Biologischen Station Hochsauerlandkreis gesucht und die Vorschläge gemeinsam vor Ort geprüft. Leider ist die gewünschte Anpassung des Wegenetzes aufgrund besonderer Artenvorkommen und der Schaffung beruhigter Teilareale in diesen Bereichen nicht möglich. Ein weiterer Weg, dessen Erhalt beim Austausch mit Bürger*innen am 1. Oktober 2020 angeregt wurde, kann nach Rücksprache mit den Behörden hingegen erhalten werden. Er soll nur temporär zur Beweidung der gequerten Fläche gesperrt werden.
Fazit: Die NABU-Stiftung prüft Vorschläge für Wegeänderungen.
Anregung: Die Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Zugang zu den Obstwiesen und Tümpeln des Spreibergs behalten.
Faktencheck:
Beim Austausch mit Bürger*innen am 1. Oktober 2020 wurde angeregt, auch die Obstwiese im Norden sowie Tümpel für das Naturerleben der Anwohnerinnen und Anwohnern aus der Beweidung auszusparen.
Der rechtsgültige Landschaftsplan Arnsberg verbietet, im Naturschutzgebiet Flächen außerhalb des Wegenetzes zu betreten sowie andere Störungen der Natur wie das Fangen oder Beunruhigen von wildlebenden Tieren zu verursachen. Dies gilt auch für die Obstwiesen und Tümpel des Gebietes. Ein freies Betreten der Obstwiesen und Tümpel des Gebietes ist daher nicht möglich. Auf Antrag kann die Untere Naturschutzbehörde jedoch zur Pflege und Ernte der Obstbäume in einem naturschutzfachlich unkritischen Zeitraum einen Zugang gestatten. Um für naturkundliche Führungen ein leicht erreichbares Gewässer zu schaffen, schlägt die NABU-Stiftung in Abstimmung mit den Behörden vor, im Bereich der ausgezäunten, zentral gelegenen Obstwiese einen Tümpel neu anzulegen.
Interessierte, die anpacken wollen, können sich dazu gerne an die NABU-Stiftung oder die Untere Naturschutzbehörde wenden.
Fazit: Die NABU-Stiftung unterstützt ein behutsames Naturerleben.
Infos zum Download
Zur Umsetzung der Naturschutzziele am Spreiberg wurde im Auftrag der NABU-Stiftung ein Pflege- und Entwicklungsplan (kurz: PEPL) durch die Biologische Station Hochsauerlandkreis erstellt. Den mit den Behörden abgestimmten Pflege- und Entwicklungsplan für den Spreiberg können Sie hier herunterladen:
Die im Pflege- und Entwicklungsplan empfohlene großflächige Beweidung plant die NABU-Stiftung - unter Berücksichtigung der Anregungen von Bürger*innen und in Abstimmung mit den Behörden und der Biologischen Station Hochsauerlandkreis - ab dem Herbst 2020 wie folgt umzusetzen:
Einen Überblick über das vorgesehene Wegenetz gibt folgende Karte:
Antworten auf häufige Fragen
Worin besteht der naturschutzfachliche Wert des Naturschutzgebietes Spreiberg/Wicheler Heide?
Das Naturschutzgebiet Spreiberg/Wicheler Heide umfasst die flachwellige, durch Gebüschstrukturen aufgelockerte offene Kuppenlage des Spreiberges zwischen Hüsten und Müschede. Ausgedehnte trocken-magere Grasfluren und unterschiedlich große Gehölzgruppen bilden hier ein abwechslungsreiches Mosaik, dessen Vielfalt durch zahlreiche kleine Tümpel, Gewässerläufe und kleine Feuchtwälder noch erhöht wird. Hier lebt eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten, die auf gering genutzte Offenlandlebensräume und forstlich kaum genutzte Gehölze angewiesen sind. Das Gebiet hat aufgrund seiner Vielgestaltigkeit und seines Artenreichtums eine zentrale Funktion im Biotopverbundsystem.
Ist das Gebiet frei zugänglich?
Die Begehbarkeit und Befahrbarkeit des Gebietes ist im Landschaftsplan Arnsberg landesrechtlich geregelt. Danach darf das Naturschutzgebiet auf den Wegen begangen und besucht werden. Durch die Schutzgebietsverordnung ist festgelegt, dass Wiesen und Wälder abseits von Wegen nicht betreten werden dürfen. Die Einschränkung der Zugänglichkeit ist unabhängig vom jeweiligen Eigentümer der Flächen durch Ordnungsrecht geregelt.
Welche Fachpläne existieren für die Entwicklung des Spreibergs?
Neben dem Landschaftsplan Arnsberg, über den das Naturschutzgebiet rechtskräftig ausgewiesen wurde, existiert als reiner Fachplan ein Pflege- und Entwicklungsplan, der im Auftrag der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit finanzieller Beteiligung der Bezirksregierung und des Landkreises von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis erstellt wurde. Die Inhalte des Fachplans wurden mit den Behörden abgestimmt. Er wird im Zusammenwirken unter anderem von Naturschutzbehörden, Forstbehörden, den Kommunen sowie dem Flächeneigentümer umgesetzt.
Wie soll das Naturschutzgebiet entwickelt werden?
Hauptelement der Gebietsentwicklung ist die Fortführung der Beweidung, wobei künftig statt einer reinen Schafbeweidung eine großflächige Beweidung mit Rindern erfolgen wird. Im Pflege- und Entwicklungsplan wurde herausgearbeitet, dass die Beweidung mit Schafen das Gebiet zwar zu seinem heutigen schutzwürdigen Zustand entwickelt hat. Gleichzeitig wurde jedoch deutlich, dass damit das Potenzial des Gebietes für die Erhaltung der biologischen Vielfalt noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Durch die Rinderbeweidung wird eine großflächige Weidelandschaft mit einem Mosaik unterschiedlicher Beweidungsintensität entstehen, die die Artenvielfalt der Offenlandschaft weiter erhöhen wird.
Die Waldbereiche des Spreibergs werden künftig der natürlichen Waldentwicklung überlassen. Letzte forstliche Maßnahmen zur Beseitigung nicht standortheimischer Baumarten sowie zur Eindämmung der Ausbreitung des Borkenkäfers wurden bereits abgeschlossen. Es können damit wieder alte Bäume heranwachsen, die mit rissiger Borke, Astabbrüchen und Baumhöhlen sowie letztendlich ihrem Totholz Lebensgrundlage für Vögel, Fledermäuse, Käfer und Pilze bieten.
Welche Rolle hat die NABU-Stiftung im Naturschutzgebiet?
Die NABU-Stiftung unterstützt als Flächeneigentümerin die Umsetzung der gemeinsam mit den Naturschutzbehörden entwickelten Fachplanungen. Sie stellt ihr Land für Maßnahmen der Naturschutzbehörden zur Verfügung, wie zum Beispiel für die bereits durchgeführten biotoperhaltenden Geländearbeiten an den Amphibiengewässern. In Abstimmung mit den Fachbehörden organisiert sie die naturschutzfachlich notwendige Beweidung der Freiflächen durch einen Landwirtschaftsbetrieb. Sie verzichtet auf die forstwirtschaftliche Nutzung ihrer Waldflächen, damit sich alte Naturwälder entwickeln können. Wo möglich setzt sie die Ziele des Landschaftsplans Arnsberg um, der zum Beispiel die Entfernung nicht standortgerechter Gehölze einfordert.
Wer übernimmt die Beweidung des Spreibergs mit welchen Tieren?
Die Beweidung übernimmt der seit vielen Jahren im Gebiet tätige Schäfer aus Unna-Hemmerde sowie dessen Sohn, der die Betriebsnachfolge antritt. Die von naturschutzfachlicher Seite gewünschte Umstellung des Großteils der Beweidung auf Rinder kommt dabei zum richtigen Zeitpunkt, denn der künftige Betriebsleiter plante ohnehin den Ausbau der Rinderhaltung und die Reduzierung des Schafbestandes. Im Zentrum des Gebietes erfolgt eine Ganzjahresbeweidung mit Rindern der gefährdeten Nutztierrasse "Rotes Höhenvieh". Die Grünlandflächen im Randbereich des Gebietes sowie begrünte Wege und Wegeränder werden weiterhin durch eine Hutebeweidung mit Schafen und Ziegen gepflegt.
Was ist das Besondere am Roten Höhenvieh?
Das Rote Höhenvieh ist eine typische robuste und widerstandsfähige Mittelgebirgsrasse, die auf die Kelten zurückgeht und früher auch im Hochsauerlandkreis verbreitet war. Als klassisches Dreinutzungsrind lieferte es Milch und Fleisch und arbeitete in der Landwirtschaft als Zugtier. Da es hierdurch nicht konkurrenzfähig gegenüber Hochleistungsrindern ist, ist die Rasse gefährdet und wurde 1997 von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen (GEH) zur „Gefährdeten Nutztierrasse des Jahres“ erklärt. 2018 existierten nur noch rund 2.300 Tiere meist auf Kleinstherden verteilt.
Aufgrund ihrer Genügsamkeit und Widerstandsfähigkeit eignet sich das Rote Höhenvieh hervorragend für die Freilandhaltung und zur Pflege von Extensivgrünland. Die Tiere bilden eine wertvolle Genreserve für die weitere Rinderzucht, liefern beste Fleischqualität, erhalten landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte und bereichern durch ihre Besonderheit das Naturerleben der Menschen.
Wie sieht der Zeitplan für den Aufbau des Beweidungssystems aus?
Im Herbst 2020 erfolgten die Vorarbeiten für den Aufbau der Weideeinrichtungen. Entlang der Zauntrasse wurden Gehölze entnommen und letzte Gehölzinseln mit gebietsfremden Baumarten (wie z. B. Fichte oder Späte Traubenkirsche) nach den Vorgaben der Fachpläne innerhalb der Weideflächen beseitigt. Die dafür notwendige Waldumwandlungsgenehmigung wurde durch die zuständige Forstbehörde erteilt. Danach wurde ein Elektrofestzaun, ein Unterstand sowie Tränken für die Tiere und ein Fangstand für die Tierbetreuung und –entnahme errichtet. Im Frühjahr 2021 startete mit dem ersten Weideauftrieb des Roten Höhenviehs die Ganzjahresbeweidung in den umzäunten Flächen. Die Randbereiche des Gebietes werden weiterhin mit Schafen und Ziegen beweidet werden.
Welche Zaunführung wird auf dem Spreiberg genutzt?
Der Zaun für die Rinderbeweidung wurde so errichtet, dass der Rundweg und die wesentlichen Zugänge von Flammberg und Müschede aus erhalten bleiben. Alle ausgewiesenen Wanderwege sind so weiterhin nutzbar. Auch eine Querung über die Weidefläche wird über einen ausgezäunten Weg weiterhin möglich sein.
Der Zaun isr ein in der Landwirtschaft üblicher Elektrozaun mit Zaunpfählen aus Hartholz und dazwischen gespanntem Glattdraht. Er fügt sich so in das klassische Bild einer beweideten Kulturlandschaft ein, wie sie von Norddeutschland bis zu den Mittelgebirgen verbreitet ist. Der Einsatz von Stacheldraht oder Zaungittern ist nicht vorgesehen. Von den Wegen wird ein Abstand von mehreren Metern eingehalten.
Verändert die geplante Beweidung mit Rindern die Betretbarkeit des Spreibergs?
Der Spreiberg ist als Naturschutzgebiet geschützt. Die vorgesehene Beweidung hat darauf keinen Einfluss. So gelten die gemäß Landesrecht erlassenen Schutzgebietsbestimmungen, wie die Leinenpflicht für Hunde und das Wegegebot, unverändert fort. Es sind keine darüber hinaus gehenden Verbote vorgesehen. Dass die Weideflächen nicht betreten werden dürfen, ist durch das Wegegebot der Schutzgebietsverordnung bereits heute gültiges Landesrecht, auch wenn diese Regelungen bislang unzureichend kontrolliert und umgesetzt wurden.
Können Erholungssuchende auch künftig ihre Freizeit im Naturschutzgebiet verbringen?
Das Naturschutzgebiet steht unabhängig von der Pflege des Grünlandes auf den Wegen zur Naherholung zur Verfügung. Hundebesitzer, die ihre Tiere entsprechend der Schutzgebietsverordnung an der Leine führen, sowie Reiter und andere Erholungssuchende sind weiterhin herzlich willkommen.
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Das Beweidungsprojekt auf dem Spreiberg wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und kofinanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mehr Informationen finden Sie unter NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 (ELER) und auf der Webseite der Europäischen Kommission.