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Waldwildnis bei Stolberg

Buchenwald im Südharz

Die Buchenwälder bei Stolberg zeichnen sich durch ihre Stille und Artenvielfalt aus. Die NABU-Stiftung erwirbt hier rund 1.000 Hektar und schafft damit einen Naturwald, der Klima, Tiere und Pflanzen schützt und Raum für Erholung und Naturerlebnisse bietet.


  • Die NABU-Stiftung lässt bei Stolberg eine Waldwildnis zum Schutz des Klimas sowie der Tier- und Pflanzenwelt entstehen. - Foto: Klemens Karkow

  • Das eindrucksvolle Waldgebiet im Südharz zeichnet sich durch seine Stille und Artenvielfalt aus. - Foto: Klemens Karkow

  • Die kleinen Fließgewässer bieten Fischen sowie wassergebundenen Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. - Foto: Klemens Karkow

Rund um Stolberg zeigt sich der Harz von einer seiner schönsten Seiten. Hier dominieren nicht die anderorts abgestorbenen Nadelholzkulturen, sondern vitale Buchenwälder, die durch Stille und Artenreichtum bestechen. Zur Bewahrung dieses großen Naturreichtums tragen die gleichnamigen FFH- und Vogelschutzgebiete „Buchenwälder um Stolberg“ bei. Südwestlich von Stolberg standen zum Jahreswechsel 2025/2026 mit rund 1.000 Hektar bewaldeter Hänge und stiller Tälchen nicht nur große Teile dieser Schutzgebiete zum Verkauf, sondern auch fast das gesamte Naturschutzgebiet „Großer Ronneberg-Bielstein“.

Um einen oftmals auf einen Verkauf folgenden und auch in den Schutzgebieten nicht ausgeschlossenen Holzeinschlag in die Buchenwälder zu verhindern, setzte sich die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe für den Erwerb der wertvollen Naturschutzflächen ein. Unter ihrem Dach kann so ein naturbelassener Bergwald entstehen, der mit majestätischen Baumriesen und wilden Naturprozessen unser Klima schützt, die heimische Tier- und Pflanzenwelt erhält und eindrucksvolle Orte für Naturerleben und Erholung bietet.


Rückzugsorte für seltene Arten

Vögel wie der Mittelspecht profitieren von der vielfältigen Waldlandschaft bei Stolberg. - Foto: Jutta Trentz/www.naturgucker.de

Vögel wie der Mittelspecht profitieren von der vielfältigen Waldlandschaft bei Stolberg. - Foto: Jutta Trentz/www.naturgucker.de

Die Wälder bei Stolberg beeindrucken mit einer naturnahen Mischung aus Baumarten. Die Buche ist überall anzutreffen, ergänzt durch Esche, Berg-Ahorn sowie einzelne Eichen und Birken. Diese Vielfalt schafft ideale Ausgangsbedingungen für die Entstehung eines urwaldähnlichen Buchenmischwalds - wenn man ihn denn ohne weiteren Holzeinschlag wachsen lässt.

Kleine Hang- und Schluchtwälder sowie Auwäldchen entlang der Bäche bereichern die Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwälder. An kleinen Stellen öffnen sich die Wälder zu mageren Wiesen, die Licht und Struktur in die Landschaft bringen.

Die stillen Wälder bieten Lebensraum für eine beeindruckende Tierwelt mit vielen in Deutschland seltenen und stark gefährdeten Arten: Luchs und Wildkatze streifen durch das Gebiet, Haselmaus und Hirschkäfer nutzen das vielfältige Waldgefüge. Die klaren Bäche bieten dem Bachneunauge ideale Bedingungen. Zudem zählt das Gebiet zu den wichtigsten Fledermausrefugien der Region, etwa für die bedrohte Bechsteinfledermaus oder die seltene Mopsfledermaus, die auf insektenreiche, naturnahe Wälder angewiesen sind. Auch die Vogelwelt ist reich vertreten: Schwarzstorch, Schwarz- und Mittelspecht, Raufuß- und Sperlingskauz, Eisvogel und Wasseramsel und viele andere Vogelarten profitieren vom abwechslungsreichen Mosaik aus stillen Buchenwäldern, Waldsäumen und naturnahen Gewässern.


NABU-Stiftung aktiv

Totholz bietet zahlreichen Lebewesen eine Heimat und schützt als Kohlenstoffspeicher das Klima. - Foto: Klemens Karkow

Totholz bietet zahlreichen Lebewesen eine Heimat und schützt als Kohlenstoffspeicher das Klima. - Foto: Klemens Karkow

Mit dem Erwerb löst die NABU-Stiftung den Wald aus einer an Holzerträgen orientierten Forstwirtschaft heraus. Er kann sich so künftig ohne forstliche Eingriffe entwickeln. Damit dient er nicht mehr wirtschaftlichen Interessen, sondern kann seine volle Wirkung für das Gemeinwohl entfalten. So wird er mit seiner wachsenden Baummasse und den zunehmenden Totholzvorräten als Kohlenstoffspeicher das Klima schützen. Ohne wirtschaftliche Nutzungen werden natürliche Prozesse wie Baumalterung, Zersetzung durch Insekten und Pilze sowie der Neuaufwuchs kleiner Schösslinge in ungelenkter Artenzusammensetzung wieder erlebbar.

Die Jagd wird künftig stark eingeschränkt, um störungsempfindlichen Arten wie Luchs, Wildkatze und Raufußkauz ungestörte Rückzugsräume zu bieten. Das Hauptwegenetz bleibt für Besucher geöffnet, während kleinere Wege, ehemalige Rückegassen und wenig genutzte Pfade nicht mehr gepflegt werden. Die freie Betretbarkeit des Waldes regeln wie bisher auch die behördlichen Schutzgebietsausweisungen.

Auch die Bachtäler profitieren von der Einstellung der Forstwirtschaft: Umgestürzte Bäume bleiben liegen und bieten in den kleinen Fließgewässern wertvolle Strukturen für Fische, Wasserinsekten und an Wasser gebundene Vögel. So wächst nach und nach ein großflächiger Wildnisraum heran, geprägt von Alt- und Totholz, natürlicher Dynamik, waldtypischer Stille und dem Staunen darüber, was naturbelassene Wälder uns Menschen an Artenreichtum, sauberem Wasser und Klimaschutz schenken können.


Antworten auf Fragen zum NABU-Wald bei Stolberg


Welchen gesellschaftlichen Nutzen erbringt der NABU-Wald beim Klimaschutz und darüber hinaus?

Die größte Kohlenstoffsenke im Bereich der Landnutzung stellte in Deutschland in den zurückliegenden Jahrzehnten der Wald dar, welcher bisher circa 60 Millionen Tonnen CO2-Äqivalente pro Jahr gebunden hat. Ab 2017 entwickelte sich der Wald im Durchschnitt jedoch aufgrund von Waldschäden zur Netto-Kohlenstoffquelle – insbesondere durch das großflächige Absterben naturferner Fichten-Monokulturen. Die Senkenleistung des Waldes ist daher derzeit akut gefährdet.

Durch die Einstellung der forstlichen Nutzung im künftigen NABU-Wildnisgebiet Stolberg können die derzeit rund 70- bis 100-jährigen Laubbäume zu alten Waldbeständen heranwachsen, die in ihrer lebenden Holzmasse, der stetig wachsenden Ansammlung von Totholz sowie in ihrem Waldboden Kohlenstoff binden. Unbewirtschaftete Naturwälder stellen so besonders effektive Kohlenstoffspeicher und -senken dar, wie wissenschaftliche Untersuchungen und Analysen beispielsweise der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt aufzeigen. 

Durch die Nutzungseinstellung können sich zudem wieder jene Waldentwicklungsphasen entfalten, die in bewirtschafteten Wäldern weitgehend fehlen, aber maßgeblich zur Biodiversität im Wald beitragen. So sind viele Arten auf reiche Totholzvorräte und die besonderen Strukturen alter Bäume angewiesen. Dies betrifft z. B. seltene Pilze und Insekten („Urwaldrelikt-Arten“), Vogelarten wie den Weißrückenspecht oder Säugetiere wie die Bechsteinfledermaus.

Nutzungsfreie Naturwälder liefern der Gesellschaft darüber hinaus quasi als "Freilandlabore" wichtige Erkenntnisse darüber, wie sich Wälder aus sich heraus an den Klimawandel anpassen. Erholungssuchende Menschen können in Naturwäldern Stille und Ungestörtheit genießen und Natur in einer Arten- und Strukturvielfalt erleben, wie diese in Wirtschaftswäldern nicht anzutreffen ist.

Sind die Wälder um Stolberg als Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet nicht ausreichend geschützt? Warum kauft die NABU-Stiftung hier Land?

Die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie sowie der Vogelschutzrichtlinie verpflichten die Bundesländer, Schutzgebiete für das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 auszuweisen. In Sachsen-Anhalt ist dies über die „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete“ erfolgt. Die Landesverordnung regelt zunächst die Schutzbestimmungen für die FFH- und Vogelschutzgebiete, stellt dann bestimmte Handlungen davon aber wieder frei.

So ist die Ausübung der ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Bodennutzung im Sinne des Landeswaldgesetzes von den Schutzvorgaben freigestellt, soweit sie dem Schutzzweck des jeweiligen besonderen Schutzgebietes nicht zuwiderläuft. Gemäß Verordnung ist das Fällen von Bäumen, der Einsatz von Pestiziden in reduzierter Form, das Befahren von Rückegassen mit schweren Forstmaschinen sowie weiterer forstlicher Maßnahmen zulässig. Geschützte Lebensraumtypen dürfen bewirtschaftet, dabei aber nicht zerstört werden. Die Vorgaben für das FFH-Gebiet „Buchenwälder um Stolberg“ bieten somit einen gewissen Grundschutz, sichern aber nicht, dass sich der Wald auch nur annähernd eigendynamisch entwickeln kann. Der Buchenwald im FFH-Gebiet bleibt auch nach der Unterschutzstellung ein Wirtschaftswald.

Mit der Ausweisung der Wälder am Großen Ronneberg und am Großen Bielstein als Naturschutzgebiet „Großer Ronneberg/Bielstein“ gelten strengere Nutzungseinschränkungen auf der 230 Hektar großen Schutzgebietsfläche. Für die ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft gelten jedoch auch hier Ausnahmen. So ist gemäß § 5 (1) der Schutzgebietsverordnung weiterhin eine forstwirtschaftliche Nutzung unter Bewirtschaftungsvorgaben erlaubt, wobei selbst Kahlschläge kleiner als 5.000 Quadratmeter zulässig sind.

Erst mit dem Erwerb des Waldes und der Nutzungseinstellung durch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe wird ein umfassender Schutz des Gebietes sichergestellt, sodass die Bäume auch tatsächlich ungenutzt im Naturschutzgebiet sowie im FFH-Gebiet altern und zu einem artenreichen Naturwald heranwachsen dürfen.

Warum erhält die NABU-Stiftung für den Kauf des Waldes eine öffentliche Förderung aus Steuergeldern?

Die Bundesregierung hat bereits 2007 das strategische Ziel beschlossen, zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland fünf Prozent der Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen sowie auf zwei Prozent der Fläche Deutschlands große, unzerschnittene Wildnisgebiete zu schaffen. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt auf Flächen der öffentlichen Hand. Privatflächen werden nur einbezogen, wenn deren Eigentümer sich diesem Ziel freiwillig anschließen.

Beide strategischen Ziele sind bislang nicht erreicht, und der Artenschwund ist in Deutschland weiterhin ungebremst. Die Bundesregierung hat daher 2019 den ‚Wildnisfonds‘ als Förderrichtlinie in Kraft gesetzt, um den Erwerb von Flächen zu fördern, die der Schaffung großräumiger Wildnisgebiete (Zwei-Prozent-Ziel) dienen. Der Kauf von Flächen oder entsprechender Nutzungsrechte über diese Förderrichtlinie bedingt, dass der Fördermittelempfänger anschließend die Nutzung einstellt und eine Wildnisentwicklung zulässt. Der Bund entschädigt aus Steuermitteln somit durch eine einmalige Zahlung die dauerhafte Nutzungseinstellung. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen, Vereine, Stiftungen und Kommunen, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Länder.

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz wurde 2024 die Förderrichtlinie ‚KlimaWildnis‘ in Kraft gesetzt, mit der die Schaffung kleinerer Wildnisflächen vor allem durch Kauf der Fläche, unter bestimmten Voraussetzungen auch durch den Erwerb von Nutzungsrechten ermöglicht wird. Dauerhaft aus der Nutzung genommene Flächen können sehr erfolgreich als effektive Kohlenstoffspeicher und -senken fungieren. Flächen mit eigendynamischer Entwicklung können so entscheidend zum natürlichen Klimaschutz und zur notwendigen Klimaanpassung in Deutschland beitragen.

Für den Kauf des Waldes bei Stolberg hat die NABU-Stiftung eine Förderung in Höhe von 31,77 Mio. Euro aus der KlimaWildnis-Richtlinie für Kaufpreis sowie Erwerbsnebenkosten beantragt und erhalten, um so zur Umsetzung der strategischen Ziele der Bundesregierung beizutragen.

Welche eigenen Mittel wendet die NABU-Stiftung für den Wald auf?

Über die Fördermittel des Bundes wird nur der Kauf von Flächen gefördert, die den Kriterien der KlimaWildnis-Richtlinie entsprechen. Dabei umfasst die Förderung den Kaufpreis sowie die Erwerbsnebenkosten, also die Kosten des Notars, die Grunderwerbsteuer oder die Kosten der Grundbucheintragung. Flächen, die zum Kaufpaket gehören, aber sich aus naturschutzfachlichen Gründen nicht eindeutig einer ungesteuerten Wildnisentwicklung zuordnen lassen, muss die NABU-Stiftung aus Eigenmitteln erwerben. Im Fall Stolberg betrifft das 23 Hektar. Für diese 23 Hektar hat die NABU-Stiftung bisher von über 1.500 Menschen Unterstützung durch Spenden erfahren.

Alle vorbereitenden Kosten wie z.B. das Waldwertgutachten wie auch alle künftigen Kosten des Flächenbesitzes hat die NABU-Stiftung zudem selbst zu tragen. Hierzu zählen die für Grundbesitz üblichen Steuern und Abgaben an die Kommune und an Unterhaltungsverbände. Nicht gefördert und daher ebenso von der NABU-Stiftung selbst zu finanzieren sind die Kosten für abzuschließende Versicherungen, die Verkehrssicherung entlang von Straßen sowie für ein Waldmonitoring. Für die gesamte Fläche von über 1.000 Hektar sind damit voraussichtlich in Summe rund 115.000 € pro Jahr aufzubringen, die die NABU-Stiftung künftig aus eigenen Mitteln beisteuern wird, um die gesellschaftlichen Ziele zu erreichen.

Die öffentliche Förderung aus Steuermitteln setzt so den Startpunkt für das Erreichen der strategischen Ziele bei der Schaffung künftiger Wildnisflächen. Sie löst zugleich ein erhebliches Engagement von Akteuren der Zivilgesellschaft aus, diese Ziele durch eigene Mittel dauerhaft zu erreichen.

Wie wurde die Höhe des Kaufpreises ermittelt?

Die NABU-Stiftung kauft Flächen grundsätzlich nur zu den in der jeweiligen Region marktüblichen Preisen. Diese Preise können von Region zu Region und je nach möglicher Nutzungsart stark variieren. Eine Orientierung bieten amtlich festgestellte Bodenrichtwerte, die von den jeweils zuständigen Gutachterausschüssen veröffentlicht werden. Bodenrichtwerte spiegeln die Kaufpreise der letzten Jahre wider. In Zeiten von steigenden bzw. fallenden Preisen ist es daher üblich, Flächen zu Preisen leicht über bzw. unter dem aktuell veröffentlichten Bodenrichtwert zu kaufen.

Für Waldflächen können die Bodenrichtwerte nicht den Marktwert der Grundstücke abbilden, da sie nur den Boden, nicht aber den darauf stehenden Wald bewerten. Bei großen Waldflächen, wie dem jetzt bei Stolberg erworbenen Wald, lässt die NABU-Stiftung daher durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Waldwertgutachten anfertigen. Grundlage für diese Gutachten sind aktuelle Aufnahmen des Waldes im Rahmen eines für forstliche Fragen üblichen Stichprobenverfahrens. Für den Wald bei Stolberg wurden an Stichprobenpunkten in einem Raster von 200 m x 200 m der Baumbestand erfasst und so die Menge des Holzvorrats, die wertgebenden Baumarten und die Holzqualitäten ermittelt. Anschließend wurde mit den am Markt aktuell üblichen Holzpreisen der Wert des Holzvorrats im aufwachsenden Baumbestand abgeleitet.

Der mithilfe des Bodenwerts und des Wertes des Holzvorrats ermittelte Waldwert ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs eine sachverständige Schätzung. Der tatsächliche Marktwert kann gemäß Bundesfinanzhof um 20 Prozent höher oder auch tiefer liegen. Für die Kaufpreisfestlegung für den Wald bei Stolberg wurde daher zusätzlich geprüft, welche Verkäufe großer Waldflächen in jüngerer Zeit erfolgten und welche Kaufpreise dort vereinbart wurden. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurde ein marktüblicher Preis von 30.000 €/Hektar für den Wald ermittelt. Die Entscheidung der Fördermittelgeber, den Erwerb zu diesem ermittelten Preis zu ermöglichen, wurde vor dem Hintergrund der besonderen Höhe des Bundesinteresses und des großen Naturschutzpotenzials getroffen.

Hat die Nutzungseinstellung im NABU-Wald Auswirkungen auf die örtliche Sägeindustrie?

Die regionale Sägeindustrie, z.B. das Sägewerk im benachbarten Rottleberode, ist auf die Verarbeitung von Nadelholz ausgerichtet. Der von der NABU-Stiftung gekaufte und aus der Nutzung genommene Wald ist ein Buchenwald, der somit bislang keinen Rohstoff für das Sägewerk in Rottleberode lieferte und auch in Zukunft nicht liefern könnte. Der in einigen Medien hergestellte Bezug zwischen der wirtschaftlichen Situation des Sägewerks, das einem Mangel an Holz ausgesetzt sein soll, mit der Einstellung der Nutzung auf den von der NABU-Stiftung gekauften Flächen ist somit aus der Luft gegriffen.

Der regionale Mangel an Nadelholz ist vielmehr den Fehlern der Forstwirtschaft der zurückliegenden Jahrzehnte geschuldet. Vertreter eines naturnahen Waldbaus sowie Waldökologen warnen seit langem, dass großflächige Fichtenreinbestände anfällig für große Schadereignisse sind. Schon seit den 1990er Jahren gab es bundesweit immer wieder große Windwürfe bei Stürmen mit anschließenden Borkenkäfervermehrungen, durch die in kurzer Zeit große Mengen an Holz notgeerntet werden mussten. In den letzten Jahren waren es insbesondere die klimawandelbedingte Hitze und Trockenheit und die nachfolgende Borkenkäfervermehrung in monotonen Wirtschaftswäldern, die auch im Harz tausende Hektar Nadelforst zum Absterben brachten. Durch das Aufarbeiten der absterbenden Wirtschaftsforste ist eine sehr große Menge Nadelholz in kurzer Zeit auf den Markt gekommen. Dass dem nun ein Mangel an Nadelholz auf dem Markt folgt, liegt auf der Hand. Die Stilllegung des Buchenwaldes bei Stolberg hat darauf keinen Einfluss.

Führt die Nutzungseinstellung im NABU-Wald dazu, dass künftig Bauholz fehlt und mehr Stahl und Beton am Bau eingesetzt werden müssen?

In der Bauwirtschaft kommen vornehmlich Nadelhölzer zum Einsatz, deren Eigenschaften im Holzbau Vorteile besitzen. So wachsen beispielsweise Fichten gerade und zudem ist ihr Holz leicht zu verarbeiten. Buchen hingegen wachsen weniger gerade, ihr Holz ist schwerer zu bearbeiten, verformt sich bei der Trocknung stark und neigt zur Rissbildung. Daher werden Buchen heute zu großen Teilen energetisch verwertet und liefern nur kleinere Anteile zum Beispiel beim Innenausbau oder Möbelbau. Die Schaffung eines unbewirtschafteten Buchenwaldes bei Stolberg hat daher keine Auswirkungen auf die Einsatzmengen von Stahl und Beton am Bau.

Wird künftig auf den NABU-Flächen weiter gejagt?

Die Jagd im Wildnisgebiet wird künftig nur noch eine geringe Rolle spielen, weil ein Wildnisgebiet gerade nicht mehr vom Menschen gesteuert werden soll. Es ist daher ein wildniskonformes Wildmanagementkonzept geplant, bei dem die klassische Einzeljagd auf der Hälfte des Wildnisgebietes eingestellt werden soll. Maßnahmen wie Wildäcker, Kirrungen oder Salzlecken, die stark auf die räumliche Verteilung des Wildes einwirken können, werden vollständig aus dem Gebiet verbannt. Das Wild wird sich daher in naturnaher Dichte im Gebiet aufhalten und bewegen. Als effiziente Maßnahme zur Reduzierung des Wildes in einem Maße, das Schäden in der Umgebung vermeiden hilft, werden bis zu drei Drückjagden auf jeweils bis zu 300 Hektar Fläche durchgeführt. Grundsätzlich wird die Jagd nur noch Schalenwild betreffen, andere Wildtiere werden nicht mehr bejagt.

Der Erwerb des Buchenwaldes bei Stolberg wird über die KlimaWildnis-Richtlinie gefördert, einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die Förderung ermöglicht eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse mit dem Ziel, Flurstücke für die eigendynamische Entwicklung und somit für den natürlichen Klimaschutz im Sinne des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zu sichern. Die jedes Jahr anfallenden Kosten des Flächenbesitzes trägt künftig die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe.


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