Naturschutzfonds „Lebendige Moore“
Schützen Sie dauerhaft Moore - mit einer Zustiftung!
Mit einer Zustiftung in den Stiftungsfonds unterstützen Sie wiederbelebte Moore wie das Theikenmeer in Niedersachsen. - Foto: Andreas Schüring
Naturnahe Moore sind einzigartige Lebensräume. Sie bieten zahlreichen spezialisierten Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause. Doch intakte Moore gibt es in Deutschland viel zu wenige, weil sie für den Torfabbau oder die Land- und Forstwirtschaft trockengelegt wurden. So fehlt nicht nur wertvoller Lebensraum, auch entweichen große Mengen Treibhausgase aus den zerstörten Mooren und heizen das Klima an.
Bedrohter Lebensraum Moor
Die NABU-Stiftung kauft trockengelegte Moorflächen und verschließt Entwässerungsgräben, um das lebenswichtige Nass im Moor zu halten. So finden bedrohte Arten wie Blaukehlchen, Kranich, Moorfrosch und Wollgras wieder eine neue Heimat.
In Stiftungsobhut entfalten Moore ihre volle Kraft: Sie bieten Lebensraum, binden Kohlendioxid und steuern den Wasserhaushalt der Landschaft. Seit 20 Jahren setzt sich die NABU-Stiftung erfolgreich dafür ein, Moore dauerhaft für kommende Generationen zu schützen.
Mit einer Zustiftung Moore dauerhaft schützen
Wiedervernässte Moore verursachen jährliche Kosten, die nicht mehr durch eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung gedeckt werden. Deshalb richtete die NABU-Stiftung den Stiftungsfonds „Lebendige Moore“ ein. Die Gelder des Fonds werden am Kapitalmarkt angelegt, um mit den Erträgen Moorschutzprojekte zu finanzieren.
Für einen Hektar Moor fallen jährlich etwa 30 Euro Unterhaltskosten an. Eine Zustiftung von 5.000 Euro, die bei 3 Prozent Zinsen jährlich 150 Euro einbringt, sichert so den Schutz von fünf Hektar Moor – und damit den Lebensraum von Bekassine, Kiebitz und Kranich.
Der Stiftungsfonds macht den Moorschutz unabhängiger von kurzfristigen Finanzierungsquellen wie Spenden oder Fördergeldern und sichert so die Moore der NABU-Stiftung langfristig. Da die Stiftung immer mehr Moorflächen erwirbt und wiedervernässt, sind Zustiftungen hoch willkommen – ob zu Lebzeiten oder durch testamentarische Schenkungen.
Steuerliche Vorteile
Eine Zuwendung in den Naturschutzfonds „Lebendige Moore“ ist dabei auch eine steuerlich interessante Möglichkeit, engagiert für Moore und den Klimaschutz zu wirken. Denn Zuwendungen an den Stiftungsfonds „Lebendige Moore“ gelten als Zustiftungen, wenn Sie dies im Verwendungszweck der Überweisung angeben. Zustiftungen können Sie über die Spendenbegrenzung von 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens hinaus steuerlich geltend gemacht und frei über zehn Jahre verteilt bei der Steuererklärung einsetzen. Damit können auch größere Summen als Zustiftung steuersenkend geltend gemacht werden.
Stiften für die Natur
Ihre Zustiftung können Sie auf folgendes Stiftungskonto überweisen:
SozialBank
IBAN: DE77 3702 0500 0008 1578 04
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck „Zustiftung Lebendige Moore“
Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Neben Geld können auch Wertpapiere und Immobilien zugestiftet werden. Hierfür bedarf es einer gezielten Willensbekundung von Ihnen. Wir beraten Sie hierfür gerne.
mehr infos
Als Zustifter zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe oder Gründer einer eigenen Stiftung unter unserem Dach tragen Sie langfristig zum Erhalt unserer heimischen Natur bei. Mehr →
Intakte Moore sind für die Artenviefalt und den Klimaschutz sehr wichtig. Wir bewahren in Deutschland wertvolle Moore durch den Kauf von Moorflächen und ihre Wiedervernässung. Mehr →
