Naturparadiese dauerhaft bewahren

Stiften für die Natur

Als Zustifter zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe oder Gründer einer eigenen Stiftung unter unserem Dach tragen Sie langfristig zum Erhalt unserer heimischen Natur bei.
Bärenbusch
Bärenbusch© Foto: Christiane Winkler/NABU-Stiftung Nationales Naturerbe

Mit einer Zustiftung an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe tragen Sie langfristig zum Erhalt unserer Natur bei. Denn während eine Spende zeitnah für den Naturschutz ausgegeben wird, fließt eine Zustiftung in das Stiftungskapital. Dieser Kapitalstock selbst wird nicht angetastet und sorgt jedes Jahr für Kapitalerträge. So kann Ihre Zustiftung auf ewig für die Natur wirken.

Wenn Sie sich mit einer Zustiftung langfristig für die Natur engagieren wollen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Ihre Zustiftung für den Naturschutz

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie den Naturschutz besonders nachhaltig. Denn eine Zustiftung fließt in das Stiftungskapital und wirkt dauerhaft für die Natur. Nur die Zinserträge werden verwendet – zum Beispiel für die laufenden Kosten in unseren Stiftungsgebieten, für Naturschutzmaßnahmen oder den Kauf neuer Flächen. Ihre Zustiftung schützt so weit über Ihre Lebenszeit hinaus unsere Natur.
Zustiftungen können bis zu einer Höhe von einer Million Euro steuerlich über 10 Jahre geltend gemacht werden.

Waldwildnis im Harz bei Stolberg

Dauerhaft für heimische Natur wirken

Wie werde ich Zustifter?

Zustiftungen werden dem Stiftungskapital zugeführt. Wir verwenden nur die laufenden Zinserträge für die Naturschutzarbeit.

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Wir helfen Ihnen gern

Stiften ist einfacher als viele denken. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie in persönlicher Atmosphäre zu beraten und zu begleiten. Bitte sprechen Sie uns an!

Frauke Hennek, Leitung Spenderbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 235 939 161

Stiften auf Zeit

Sie besitzen einen höheren Geldbetrag, den Sie nicht benötigen, und möchten mit diesem die Natur fördern? Gleichzeitig brauchen Sie aber auch eine Sicherheit gegen Unabwägbarkeiten in Ihrem eigenen Leben? Dann könnte eine Zuwendung, die Sie unter bestimmten Bedingungen zurückfordern können, eine gute Lösung für Ihr Naturschutzengagement sein. Mit so einer rückzahlbaren Zuwendung stellen Sie uns Geld zur Verfügung, das Sie zurzeit nicht benötigen und überlassen uns die daraus erzielten Kapitalerträge für unsere Naturschutzarbeit. Diese Form der Unterstützung ist vor allem interessant für Menschen, die mit ihrem Vermögen die Natur gerne fördern möchten, aber gleichzeitig noch eine Absicherung für die Zukunft benötigen.

Keimende Ahornsprösslinge

Das geht auch!

Stiften auf Zeit

Mit einer rückforderbaren Zustiftung können Sie einen wichtigen Beitrag bei der Bewahrung wertvoller Lebensräume leisten.

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Stifter werden – mit Ihrem eigenen Naturschutzfonds oder Ihrer Stiftung

Wenn Sie einen größeren Betrag zustiften und selbst entscheiden möchten, für welches Projekt Ihre Zinserträge verwendet werden, dann bietet sich die Gründung eines Naturschutzfonds oder einer treuhänderisch verwalteten Stiftung unter dem Dach der NABU-Stiftung an. Der Naturschutzfonds wird als Sondervermögen im Stiftungskapital der NABU-Stiftung geführt. Treuhandstiftungen mit ihren organisatorischen Strukturen eignen sich insbesondere, wenn andere Menschen mit Gremienarbeit, Spenden und Projektarbeit Teil des eigenen Stifterwirkens werden sollen. Den Namen Ihres Naturschutzfonds oder Ihrer Stiftung können Sie frei wählen. Auch eine testamentarische Gründung ist möglich.

Silberreiher

Geben Sie Ihrer Zustiftung einen Namen

Gründung eines Naturschutzfonds

Mit einem Naturschutzfonds können Sie als Zustifter selbst entscheiden, für welches Projekt Ihre Zinserträge verwendet werden.

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Buchenwald bei Stolberg

Etwas Bleibendes schaffen

Gründung einer Treuhandstiftung

Mit einer eigenen Stiftung unter dem Dach der NABU-Stiftung schaffen Sie etwas Bleibendes und entscheiden selbst, wie Ihr Vermögen für die Natur wirkt

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Ihre steuerlichen Vorteile

Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer Stiftung – ob als Zustiftung in eine bestehende Stiftung oder bei der Gründung einer eigenen Stiftung – können Sie bis zu einer Höhe von einer Million Euro verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren bei Ihrer Einkommenssteuer einkommensmindernd geltend machen. Ehepaare können diesen Bonus doppelt nutzen. Davon unberührt bleibt die Abzugsmöglichkeit für Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von 20 Prozent des Einkommens.

Wir helfen Ihnen gern

Stiften ist einfacher als viele denken. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Sie in persönlicher Atmosphäre zu beraten und zu begleiten. Bitte sprechen Sie uns an!

Frauke Hennek, Leitung Spenderbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 235 939 161