Wildnisgebiet im hessischen Bergland vergrößert
Mehr Wildnis für Mittelspecht & Co.
Ende 2025 erwarb die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe mit Hilfe des Wildnisfonds die Nutzungsrechte für weitere fast 80 Hektar im Laubacher Wald. Dadurch vergrößert sich das Wildnisgebiet „Westlicher Vogelberg“ auf rund 1.280 Hektar.

20. Januar 2026 – Weite Wälder, in denen Bäume uralt werden und Tiere keine Straßen queren müssen, sind in Deutschland selten. Im hessischen Vogelsberg schaffen wir seit fünf Jahren ein großes Wildnisgebiet. So erwarben wir bereits 2020 und 2023 die Nutzungsrechte für rund 400 Hektar im Laubacher Wald und ließen mit angrenzenden stillgelegten Landesflächen eine rund 1.200 Hektar große Waldwildnis entstehen, die sich frei nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln darf. Ende 2025 sicherten wir die Nutzungsrechte für weitere 79 Hektar aus dem gräflichen Waldbesitz von Solms-Laubach, um auch dort die forstwirtschaftliche Nutzung zu beenden. Der Kauf wurde über den vom Bund finanzierten Wildnisfonds gefördert.

Die neuen Waldflächen grenzen direkt am bestehenden Wildnisgebiet „Westlicher Vogelberg“ an und sind von dichten Buchenwäldern bestanden. Rund 40 Prozent der Buchen sind bereits älter als 140 Jahre und bieten durch ihr Alter gute Voraussetzungen für eine rasche Wildnisentwicklung. Geschützte Arten wie Bechsteinfledermaus, Schwarzspecht und Mittelspecht haben hier bereits ein Zuhause gefunden. In Obhut der NABU-Stiftung dürfen sich die Buchenbestände ab jetzt ohne forstliche Eingriffe zu „Urwäldern von morgen“ entwickeln. Ein Viertel der Waldflächen sind durch jüngere Fichten geprägt, die sich nun ohne weitere forstliche Nutzung zu klimastabilen Laubmischwäldern entwickeln dürfen.

Der Wildnisfonds ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Bundesnaturschutzfonds. Er soll Flächenbesitzer wie Kommunen, Kirchen oder Privatleute unterstützen, die ihre Flächen in eine natürliche Entwicklung überführen möchten. Stiftungen und Naturschutzorganisationen können Wald-, Moor- oder Auenflächen oder das Nutzungsrecht mit Fördergeldern des Wildnisfonds erwerben.