Stiften auf Zeit
Sie besitzen einen höheren Geldbetrag, den Sie nicht benötigen, und möchten mit diesem die Natur fördern? Aber Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie in Zukunft bei veränderten Lebensumständen das Geld doch selbst wieder bräuchten? Dann könnte eine Zuwendung, die Sie unter bestimmten Bedingungen zurückfordern können, eine gute Lösung für Ihr Naturschutzengagement sein. Mit so einer rückzahlbaren Zuwendung stellen Sie uns Geld zur Verfügung, das Sie zurzeit nicht benötigen und überlassen uns die daraus erzielten Kapitalerträge für unsere Naturschutzarbeit. Diese Form der Unterstützung ist vor allem interessant für Menschen, die mit ihrem Vermögen die Natur gerne fördern möchten, aber gleichzeitig noch eine Absicherung für die Zukunft benötigen.
Haben Sie Fragen dazu? Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und senden Ihnen gerne weitere Informationen und einen Mustervertrag zu.
Fragen und Antworten zum Stiften auf Zeit
Was unterscheidet das Stiften auf Zeit von der üblichen Zustiftung?
Beim Stiften auf Zeit stellen Sie uns mit einer rückzahlbaren Zuwendung einen Geldbetrag zur Verfügung, den Sie unter bestimmten Bedingungen zurückfordern können. Er verbleibt also in Ihrem Besitz und Sie können diesen Förderbetrag zurückverlangen, wenn sich z. B. Ihre Lebensumstände verändern und Sie das Geld benötigen. Für Ihre Zuwendung verzichten Sie auf die Zinserträge zu unseren Gunsten. So können wir die Kapitalerträge für die Natur einsetzen.
Wird die gesamte Zuwendung für den Naturschutz eingesetzt?
Nein, wie bei einer Zustiftung verwenden wir nur die Kapitalerträge für unsere Naturschutzarbeit.
Welcher Mindestbetrag ist sinnvoll für eine Zustiftung auf Zeit?
Da wir für die Natur nur die Zinserträge verwenden, ist eine unter bestimmten Bedingungen rückzahlbare Zuwendung erst ab einem Mindestbetrag von 10.000 Euro sinnvoll.
Erhalte ich eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt?
Da Sie die Zuwendungssumme zurückfordern können, dürfen wir Ihnen keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Sie haben damit zwar keine steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, müssen aber auch keine Kapitalertragssteuern auf Zinserträge zahlen. Unsere NABU-Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und daher von der Kapitalertragssteuer befreit. Daher können die Zinsen Ihrer Fördersumme bei uns zu hundert Prozent für die Natur wirken.
Wie funktioniert das Stiften auf Zeit?
Für eine rückzahlbare Zuwendung schließen wir einen Zuwendungsvertrag, der die Höhe der Zuwendung und die Bedingungen für die mögliche Rückzahlung festlegt und eine Regelung trifft, wie mit der Zuwendung im Falle des Todes des Zuwendungsgebers verfahren werden soll. Nach Vertragsunterschrift überweisen Sie Ihre Zuwendung auf unser Stiftungskonto.
Welche Sicherheiten habe ich für die Rückzahlung meines Geldes?
Nach Abschluss des Zuwendungsvertrages unterzeichnen wir als Sicherheit für die mögliche Rückzahlung Ihrer Zuwendung beim Notar eine Vollstreckungsunterwerfung. Diese erhalten Sie für Ihre Unterlagen. Als Sicherheit für Ihre Zuwendung stehen dann unser gesamtes Stiftungskapital sowie unser Flächenbesitz, der bereits über 21.500 Hektar beträgt. An der notariellen Erstellung dieser Urkunde müssen Sie nicht mitwirken, auch die Notariatskosten tragen wir.
Gibt es externe Kontrollen?
Die Berliner Stiftungsaufsicht prüft jedes Jahr den Erhalt unseres Stiftungskapitals und ein staatlich geprüfter, externer Wirtschaftsprüfer kontrolliert unseren Jahresabschluss. Als Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft veröffentlichen wir jedes Jahr alle wichtigen Kennzahlen unseres Wirtschaftens im Jahresbericht sowie im Internet.
Erhalte ich über die laufende Stiftungsarbeit Informationen?
Wie unsere Zustifterinnen und Zustifter nehmen wir Sie gerne in den Kreis unserer Stiftungsfreunde auf. Wir informieren Sie regelmäßig mit Projektinformationen sowie Stifterrundbriefen über die Entwicklung unserer NABU-Stiftung und laden jährlich zu einem Stiftungswochenende ein. Bei unseren Stiftungswochenenden erkunden wir jedes Jahr ein anderes unserer stiftungseigenen Naturparadiese. Unsere Stiftungswochenenden sind damit schöne Gelegenheiten, das Wirken Ihrer Zuwendung direkt vor Ort zu erleben.
Bei der NABU-Stiftung können Sie Stiften auf Zeit und so für die Natur wirken. Christian Unselt, Vorsitzender der NABU-Stiftung, erklärt im Interview, wie diese auch als Stifterdarlehen bekannten rückzahlbaren Zuwendungen funktionieren. Mehr →
Als Zustifter zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe oder Gründer einer eigenen Stiftung unter unserem Dach tragen Sie langfristig zum Erhalt unserer heimischen Natur bei. Mehr →