Wie werde ich Zustifter?
Dauerhaft für heimische Natur wirken
Eine Zustiftung führen wir dem Stiftungskapital zu. Die Zustiftung bleibt in ihrem Bestand erhalten. Nur die laufenden Zinserträge werden für den Naturschutz verwendet und ermöglichen so jährlich den Erhalt unseres Naturerbes. Und das „auf ewig“. Als Zustifterin oder Zustifter helfen Sie so dauerhaft, Naturparadiese für Tiere und Pflanzen und für kommende Generationen zu bewahren.
Zustiftungen können zu Lebzeiten getätigt und steuerlich geltend gemacht werden. Daneben sind Zustiftungen aber auch von Todes wegen über Ihren letzten Willen möglich. Gerne begleiten wir Sie bei diesen Überlegungen.
Ab einer Zustiftungshöhe von 5.000 Euro nehmen wir Sie in unseren Stifterkreis auf, mit dem wir individuellen Kontakt pflegen. Wir halten Sie über die Entwicklung der NABU-Stiftung regelmäßig auf dem Laufenden und laden Sie zu unseren jährlichen Stiftungswochenenden ein, auf denen wir gemeinsam unsere Stiftungsgebiete erkunden.
Ihre steuerlichen Vorteile
Zuwendungen an Stiftungen werden vom Fiskus in besonderem Maße belohnt. Sie können Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommens steuerlich geltend machen. Zusätzlich ist es möglich, Zustiftungen in das Stiftungskapital einer gemeinnützigen Stiftung bis zu einer Summe von einer Million Euro steuerlich abzusetzen. Ehepaaren steht dieser Sonderabzug doppelt zu. Der Sonderausgabenabzug kann auf zehn Jahre verteilt vorgetragen werden. Je nach Ihrem persönlichen Steuersatz erhalten Sie so einen großen Teil Ihrer Zuwendung vom Finanzamt zurück.
Stiften für die Natur
Ihre Zustiftung können Sie mit dem Verwendungszweck "Zustiftung" auf unser Stiftungskonto überweisen:
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
SozialBank
IBAN: DE77 3702 0500 0008 1578 04
BIC: BFSWDE33XXX
Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Neben Geld können auch andere Werte wie Wertpapiere, Edelmetalle oder Immobilien zugestiftet werden. Hierfür bedarf es einer gezielten Willensbekundung von Ihnen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Bei der NABU-Stiftung können Sie auch Stiften auf Zeit. Mit einer rückforderbaren Zustiftung können Sie einen wichtigen Beitrag bei der Bewahrung wertvoller Lebensräume leisten. Mehr →
