Wie werde ich Zustifter?
Dauerhaft für heimische Natur wirken
Eine Zustiftung zur NABU-Stiftung Nationales Naturerbe ist eine besonders nachhaltige Art, zur Erhaltung unserer heimischen Natur beizutragen. Denn eine Zustiftung - ob zu Lebzeiten oder als testamentarische Zustiftung im Todesfall - führen wir dem Stiftungskapital zu, von dem nur die laufenden Zinserträge verwendet werden. Ihre Zustiftung bleibt damit in ihrem Bestand erhalten und leistet einen langfristigen Beitrag zum Erhalt unseres Naturerbes. Als Zustifter oder Zustifterin helfen Sie damit, unsere Natur langfristig für kommende Generationen zu sichern.
Zustiftungen können zu Lebzeiten getätigt werden und steuerlich geltend gemacht werden. Daneben sind Zustiftungen aber auch von Todes wegen über Ihren Letzen Willen möglich. Auch bei diesen Überlegungen begleiten wir Sie gerne. Zustiftungen sollten in der Regel einen Mindestbetrag von 5.000 Euro betragen, da nur die Kapitalerträge für die laufende Arbeit der NABU-Stiftung eingesetzt werden. Wir wollen, dass sich viele interessierte Naturfreunde an der NABU-Stiftung beteiligen können. Deshalb haben wir die Untergrenze für eine Zustiftung nicht so hoch gewählt, wie dies sonst bei Stiftungen üblich ist. Auf der anderen Seite wollen wir einen individuellen Kontakt zu unseren Stiftern pflegen und sie über die Entwicklung der NABU-Stiftung auf dem Laufenden halten. Hierzu sollten Zustiftungen nicht zu klein sein.
Kleinere Beträge sind als Spenden herzlich willkommen und ein wichtiger Beitrag dafür, die geplanten Flächenkäufe finanzieren zu können.
Ihre steuerlichen Vorteile
Zuwendungen an Stiftungen werden vom Fiskus in besonderem Maße belohnt. Sie können Spenden an gemeinnützige Organisationen und Stiftungen in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihres Jahreseinkommen steuerlich geltend machen. Zusätzlich ist es möglich, Zustiftungen in das Stiftungskapital einer gemeinnützigen Stiftung bis zu einer Summe von einer Million Euro steuerlich abzusetzen. Ehepaaren steht dieser Sonderabzug doppelt zu. Der Sonderausgabenabzug kann auf zehn Jahre verteilt vorgetragen werden. Je nach Ihrem persönlichen Steuersatz erhalten Sie also bis zur Hälfte Ihrer Zuwendung vom Finanzamt zurück.
Stiften für die Natur
Ihre Zustiftung können Sie mit dem Verwendungszweck "Zustiftung" auf unser Stiftungskonto überweisen:
SozialBank
IBAN: DE77 3702 0500 0008 1578 04
BIC: BFSWDE33XXX
Bei Angabe Ihrer Adresse erhalten von uns eine Eingangsbestätigung und eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt.
Neben Geld können auch Wertpapiere und Immobilien zugestiftet werden. Hierfür bedarf es einer gezielten Willensbekundung von Ihnen. Wir beraten Sie hierfür gerne.
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