Derk-Ehlert-Stiftung
Besonders der Gülper See im Westhavelland mit seiner beeindruckenden Vogelwelt steht im Fokus der Derk-Ehlert-Stiftung. Mehr →
Sie können unter dem Dach der NABU-Stiftung eine eigene unselbständige Stiftung gründen, die in der Organisation, der Satzung und der Lenkung Ihre Handschrift trägt. Einzige Voraussetzung: Der Zweck Ihrer Stiftung muss im Einklang mit der Satzung der NABU-Stiftung stehen.
Als Treuhänderin übernehmen wir die Verwaltung und die rechtliche Vertretung Ihrer Stiftung nach außen. Sie greifen dadurch auf unser Wissen und unsere Strukturen zurück, so dass Ihre Stiftung von Anlaufschwierigkeiten verschont bleibt. Sie können sich so unbeschwert an den Erfolgen Ihrer Stiftung erfreuen oder, wenn Sie es wollen, sich ganz auf die inhaltliche Lenkung Ihrer Stiftung konzentrieren.
Im Vergleich zu einer selbständigen rechtsfähigen Stiftung fallen bei einer Treuhandstiftung die Verwaltungskosten geringer aus; auch eine staatliche Genehmigung ist für eine treuhänderische Stiftung nicht erforderlich.
Die finanzielle Ausstattung Ihrer Stiftung sollte den Satzungszwecken Ihrer Stiftung angemessen sein. Erfahrungsgemäß hat sich gezeigt, dass das Kapital einer unselbständigen Stiftung mindestens 100.000 Euro umfassen sollte, da ausschließlich die Zinserträge Ihres Stiftungsvermögens verwendet werden. Bei diesem Stiftungskapital stehen zum Beispiel bei einer durchschnittlichen Verzinsung von zwei bis drei Prozent jedes Jahr 2.000 bis 3.000 Euro zum Erhalt unserer Natur bereit. Eine Aufstockung des Stiftungskapitals durch Sie oder Dritte ist jederzeit möglich. Auch Vermögen aus einem Nachlass kann durch eine testamentarische Bestimmung in die Treuhandstiftung fließen.
Selbstverständlich können Sie den Namen für Ihre unselbständige Stiftung frei wählen, durch ihn kann das Andenken an den Stifter oder einen anderen lieben Menschen bewahrt werden.
Zuwendungen in das Grundstockvermögen Ihrer Stiftung können Sie bei Ihrer Steuererklärung einkommensmindernd gelten machen. Der Sonderausgabenabzug für Zustiftungen beträgt 1 Mio. Euro und kann über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustiftung im Gründungsjahr oder danach erfolgte. Verheiratete können den Betrag von 1 Mio. Euro pro Ehegatte und damit doppelt gelten machen.
Die bestehende Abzugsmöglichkeit für Spenden an Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen in Höhe von 20 % des Einkommens bleibt daneben unberührt bestehen. Dieser Spendenabzugsbetrag kann zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden.
Um eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der NABU-Stiftung zu gründen, bedarf es eines Stiftungsgeschäfts und einer Stiftungssatzung. Mit der Stiftungssatzung legen Sie den Zweck und die Struktur Ihrer Stiftung fest. Mit dem Stiftungsgeschäft rufen Sie Ihre Stiftung ins Leben und übergeben sie der Treuhänderschaft der NABU-Stiftung. Die Muster Stiftungssatzung und Stiftungsgeschäft stellen Beispiele für eine Stiftungsgründung dar. Sie sind flexibel an Ihre individuellen Vorstellungen anpassbar. Wir beraten Sie gern.
Wir haben uns bemüht, Ihnen auf dieser Seite vorzustellen, wie Sie als Gründer oder Gründerin einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der NABU-Stiftung für eine vielfältige und lebenswerte Natur sorgen können. Dennoch werden Fragen offen bleiben. Das ist ganz selbstverständlich, denn die Gründung einer Stiftung ist ein ganz besonderer Schritt, der gut durchdacht sein will. Wir wissen auch, dass eine Stiftungsgründung unter dem Dach der NABU-Stiftung Vertrauen braucht. Darum möchten wir uns Zeit für Sie nehmen und mit Ihnen zusammen überlegen, wie wir Ihre Wünsche am besten umsetzen können.
Gerne beantwortet Ihnen Christian Unselt, Stiftungsvorsitzender der NABU-Stiftung, Ihre Fragen in einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch oder bereist mit Ihnen eines unserer Stiftungsparadiese.
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