Derk-Ehlert-Stiftung
Besonders der Gülper See im Westhavelland mit seiner beeindruckenden Vogelwelt steht im Fokus der Derk-Ehlert-Stiftung. Mehr →
Mit einer eigenen Stiftung können Sie etwas Bleibenes schaffen, dass über Ihr Leben hinausreicht. - Foto: Helge May
Eine eigene unselbständige Stiftung trägt in der Organisation, der Satzung und der Lenkung Ihre Handschrift. Der Zweck Ihrer Stiftung muss dabei im Einklang mit der Satzung der NABU-Stiftung stehen.
Als Treuhänderin übernehmen wir die Verwaltung und die rechtliche Vertretung Ihrer Stiftung nach außen. Sie greifen dadurch auf unser Wissen und unsere Strukturen zurück, sodass Ihre Stiftung von Anlaufschwierigkeiten verschont bleibt. Sie können sich so unbeschwert an den Erfolgen Ihrer Stiftung erfreuen oder, wenn Sie es wollen, sich ganz auf die inhaltliche Lenkung Ihrer Stiftung konzentrieren.
Im Vergleich zu einer selbständigen rechtsfähigen Stiftung fallen bei einer Treuhandstiftung die Verwaltungskosten geringer aus; auch eine staatliche Genehmigung ist für eine treuhänderische Stiftung nicht erforderlich. Mit eigener Satzung und Gremien, Konten und Vermögensanlagen, eigenständigem Gemeinnützigkeitsbescheid und Rechnungslegung werden dennoch Strukturen aufgebaut, die insbesondere von Vorteil sind, wenn man andere Menschen von seinem stifterischen Werk begeistern und hieran beteiligen möchte.
Die finanzielle Ausstattung Ihrer Stiftung sollte den Satzungszwecken Ihrer Stiftung angemessen sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Kapital einer unselbständigen Stiftung mindestens 100.000 Euro umfassen sollte, da ausschließlich die Zinserträge Ihres Stiftungsvermögens verwendet werden. Bei diesem Stiftungskapital stehen zum Beispiel bei einer durchschnittlichen Verzinsung von zwei bis drei Prozent jedes Jahr 2.000 bis 3.000 Euro als Ertrag bereit.
Für die laufende Arbeit Ihrer Treuhandstiftung berechnen wir Ihrer Stiftung je nach Aufwand die hierfür anfallenden Arbeitsstunden, anfallende Gebühren und Kosten. Hierdurch abgedeckt werden beispielsweise die Buchhaltung, Jahresabschlussrechnungen, die Kommunikation mit dem Finanzamt und den Banken, Aktivitäten zur Vermögensanlage, Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen, Bankgebühren etc.
Eine Aufstockung des Stiftungskapitals durch Sie oder Dritte ist jederzeit möglich. Auch Vermögen aus einem Nachlass kann durch eine testamentarische Bestimmung in die Treuhandstiftung fließen.
Selbstverständlich können Sie den Namen für Ihre unselbständige Stiftung frei wählen, durch ihn kann das Andenken an den Stifter oder einen anderen lieben Menschen bewahrt werden.
Zuwendungen in das Grundstockvermögen Ihrer Stiftung können Sie bei Ihrer Steuererklärung einkommensmindernd gelten machen. Der Sonderausgabenabzug für Zustiftungen beträgt 1 Mio. Euro und kann über 10 Jahre verteilt abgesetzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Zustiftung im Gründungsjahr oder danach erfolgte. Verheiratete können den Betrag von 1 Mio. Euro pro Ehegatte und damit doppelt gelten machen.
Die bestehende Abzugsmöglichkeit für Spenden an Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen in Höhe von 20 % des Einkommens bleibt daneben unberührt bestehen.
Um eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der NABU-Stiftung zu gründen, bedarf es eines Stiftungsgeschäfts und einer Stiftungssatzung. Mit der Stiftungssatzung legen Sie den Zweck und die Struktur Ihrer Stiftung fest. Mit dem Stiftungsgeschäft rufen Sie Ihre Stiftung ins Leben und übergeben sie der Treuhänderschaft der NABU-Stiftung. Die Muster-Stiftungssatzung und das Stiftungsgeschäft stellen Beispiele für eine Stiftungsgründung dar. Sie sind flexibel an Ihre individuellen Vorstellungen anpassbar. Wir beraten Sie gern.
Gerne besprechen wir mit Ihnen offene Fragen in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch. Die Gründung einer Stiftung ist ein ganz besonderer Schritt, der gut durchdacht sein will. In der Zusammenarbeit mit unserer NABU-Stiftung können Sie auf unsere Erfahrungen im Bereich des Stiftungsmanagements sowie der Umsetzung von Naturschutzarbeiten zurückgreifen Darum nehmen wir uns gern die Zeit für Sie und überlegen in einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch mit Ihnen zusammen, wie Ihre Wünsche am besten umgesetzt werden können.
Frauke Hennek, Leitung Spenderbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 235 939 161
Frauke.Hennek@NABU.de
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