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Häufige Fragen bei der Testamentsgestaltung

Testamentsspenden sind ein besonderer Weg, unserer Natur und Umwelt ein Geschenk zu machen.
Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er dient der guten Sache. Wir haben für Sie wichtige Fragen und erste Antworten zusammengestellt. Lassen Sie uns gerne darüber ins Gespräch kommen. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!


Wann brauche ich ein Testament?

Ein Testament wird benötigt, wenn Sie bei der Gestaltung Ihres Nachlasses frei nach Ihren Vorstellungen von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten oder wenn Sie keine Erben haben und verhindern möchten, dass der Staat erbt.

Mit Ihrem Testament können Sie gezielt nahestehende Menschen oder gemeinnützige Organisationen wie die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe bedenken. Wir begleiten Sie gerne bei den Schritten dorthin.

Wie setze ich die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe in mein Testament ein?

Sie können die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe als Alleinerbin oder Miterbin in Ihrem Testament einsetzen oder die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken. Für eine eindeutige Zuordnung geben Sie den vollständigen Namen und die Adresse der Stiftung in Ihrem Testament an: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Albrechtstr. 14, 10117 Berlin. Da das Berliner Stiftungsverzeichnis keine Nummerierung kennt, kann keine Stiftungsnummer angegeben werden.

Erbe, Miterbe oder Vermächtnis?

Sie können die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe alleine als Erbin und oder gemeinsam mit Anderen als Miterbin einsetzen. Als Alleinerbin oder Miterbin tritt die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe Ihre Rechtsnachfolge ein, übernimmt also all Ihre Rechte und Pflichten. Es ist genauso gut möglich, per Testament ein Vermächtnis auszusprechen. Ein Vermächtnis bestimmt einen konkreten Vermögenswert aus Ihrem Nachlass, zum Beispiel einen Geldbetrag oder eine Immobilie, und gibt ausschließlich diesen an die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe weiter. Die Rechtsnachfolge verbleibt davon unberührt bei den Erben.

Wann ist ein Testament gültig?

Ein handschriftliches Testament muss vollständig per Hand geschrieben werden. Es muss mit Datum und Ort versehen sein und Sie müssen es mit Ihrem vollständigen Namen unterschreiben. Viele Vorteile bietet das mit Hilfe eines Notars erstellte und geprüfte notarielle Testament. Dieses ist garantiert unmissverständlich, auf Regelungslücken geprüft und gültig. Sowohl das handschriftliche wie auch das notarielle Testament können Sie verschlossen im Amtsgericht aufbewahren lassen, wo es nicht verloren gehen kann.

Welche Vorteile bietet das notarielle Testament?

Einzig das notarielle Testament bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihr letzter Wille tatsächlich so wie von Ihnen gewünscht umgesetzt wird. Der Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht berät Sie auch in steuerrechtlichen und familienrechtlichen Fragen. Ein notarielles Testament wird in amtlicher Verwahrung verschlossen aufbewahrt und automatisch im Todesfall eröffnet. Ihre Erben sind mit einem notariellen Testament sofort gegenüber Ihrer Bank und Ihren Vertragspartnern handlungsfähig, ohne auf die oft langwierige Ausstellung eines Erbscheins warten zu müssen. Ihr Nachlass kann so ohne größere zeitliche Verzögerung nahtlos gut betreut werden. Die Kosten sind vergleichsweise überschaubar. So sind beispielsweise die Gebühren eines Notars für ein notarielles Testament günstiger als die Gebühren für einen Erbschein, der bei einem handschriftlichen Testament zwingend erforderlich wird.

Wie erfährt die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe von meinem letzten Willen?

Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und benachrichtig die im Testament bedachten Erben und Vermächtnisnehmer. Ebenso wird bei Testamenten erfahren, die beim Nachlassgericht bereits zu Lebzeiten hinterlegt wurden.

Wer kümmert sich um die Bestattung, Grabpflege und Wohnungsauflösung?

Wenn von Ihnen im Testament keine Testamentsvollstreckung angeordnet wird und Sie die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe als Alleinerbin eingesetzt haben, kümmern wir uns fachkundig um alle diese Angelegenheiten. Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese bitte in einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament!), das Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen. Denn zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testamentes vergehen häufig mehrere Wochen. Daher ist der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages eine bedenkenswerte Alternative. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie eine Bestattung ganz nach Ihren Vorstellungen bei einem von Ihnen ausgewählten Beerdigungsinstitut zu Lebzeiten regeln.

Wünsche zur Grabpflege können Sie auch in Ihrem Testament notieren. Bei der Wohnungsauflösung gehen wir diskret vor. Auf Wunsch können wir soziale Verbände zur Nachnutzung von Einrichtigungsgegenständen einbinden. Und selbstverständlich händigen wir Vermächtnisnehmern die von Ihnen bestimmten einzelnen Wertgegenstände aus.

Was bewirkt meine Testamentsspende?

Sie können mit Ihrer Testamentsspende in Deutschland den Landkauf für die Natur möglich machen, dringend notwendige Naturschutzarbeiten auf unseren Stiftungsflächen finanzieren oder am Aufbau unseres Stiftungskapitals mitwirken. Sie können uns Freiraum beim Einsatz lassen, so dass wir auf drängenden Schutzbedarf flexibel reagieren können. Oder Sie können konkrete Einsatzwünsche im Testament benennen, zum Beispiel eine Zuführung als Zustiftung zu unserem Stiftungskapital oder die Verwendung als Spende bei der Projektarbeit. Sprechen Sie uns bei konkreten Einsatzwünschen bitte für eine Beratung an, damit wir Ihren Willen auch wie gewünscht umsetzen können.

Kann ich auch Immobilien, Sachgegenstände oder Wertpapiere vererben?

Ja, Sie können der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe auch Grundstücke, Gebäude, Sachgegenstände, Wertpapiere oder Kryptowährung vererben oder vermachen. Durch unsere Naturschutzflächen und unser Stiftungskapital sind wir in der Verwaltung von Immobilien und Wertanlagen routiniert und arbeiten bei besonderen Vermögenswerten mit ausgewiesenen Experten zusammen. Für Ihre Werte kann so die bestmögliche Wirkungsweise für die Natur gefunden werden.

Kann ich Naturgrundstücke in die NABU-Stiftung einbringen?

Gerne. Wir prüfen bei Grundstücken, die uns zu Lebzeiten oder testamentarisch geschenkt werden, ob diese mit ihren Lebensräumen und Artenvorkommen in der Obhut der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe verbleiben und durch uns naturschutzfachlich qualifiziert betreut und entwickelt werden können. Als eine Möglichkeit kann auch der Verkauf geprüft werden, beispielweise eines artenarmen Ackergrundstücks, um aus dem Verkaufserlös wertvolle Naturgrundstücke neben anderen Naturschutzflächen zu erwerben und so große Naturparadiese zu schaffen. Wenn Sie möchten, überlegen wir die Möglichkeiten gerne flächengenau mit Ihnen gemeinsam bei der Gestaltung Ihres Testaments.

Kann ich testamentarisch auch eine Stiftung gründen?

Die Gründung einer Stiftung ist auf testamentarischem Wege möglich. Die Eckpunkte der Stiftung sollten zu Lebzeiten sehr gut durchdacht und im Testament fehlerfrei festgehalten werden, damit die Gründung wie gewünscht gelingt. Sicherer ist die Gründung einer unselbständigen Treuhandstiftung bereits zu Lebzeiten unter dem Dach unserer NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Die eigene Treuhandstiftung kann so mit ihren ersten Naturschutzerfolgen erlebt und im Testament direkt als Erbin eingesetzt werden. Kommen Sie für eine Beratung sehr gerne auf uns zu.

Wie erinnert sich die NABU-Stiftung an mich?

Egal ob der Nachlass groß oder klein ist – er hilft der Natur an dringenden Stellen. Sie können auf Wunsch gerne gemeinsam mit uns die Naturoasen besuchen, die von Ihrem Geschenk einmal profitieren werden. Über unsere Stiftungsrundbriefe und Exkursionseinladungen pflegen wir den persönlichen Kontakt zu Ihnen. Verstorbene Erblasser und Erblasserinnen finden eine Ehrung in unseren Jahresberichten. Auf Wunsch ist auch eine namentliche Nennung in den Schutzgebieten möglich.

Wo erhalte ich weitere Anregungen und Rat?

Wir sind für Sie da! Unverbindliche und vertrauliche Gesprächstermine vereinbaren Sie mit Frauke Henne unter der Telefonnr. 030 – 223 939 161 oder per Mail an Frauke.Hennek@NABU.de. Zudem bieten wir Ihnen im „NABU-Ratgeber Testament“ einen Überblick zu allen Fragen rund um die Testamentserstellung. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu Erbrechtsanwälten.

Tagpfauenauge - Foto: Klemens Karkow

Wir sind für Sie da!

Gerne beantworten wir Ihnen Ihre speziellen Fragen in einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch. Sie können uns schreiben, oder rufen Sie uns einfach an. Wir überlegen gerne zusammen mit Ihnen, wie wir Ihre Wünsche am besten für das Wohl unseres Naturerbes umsetzen können. Denn es ist ein beruhigendes Gefühl, alles gut geregelt zu wissen.

Ihre Anprechpartner:
Christian Unselt, Christian.Unselt@NABU.de, Tel. 030 235 939 151
Frauke Hennek, Frauke.Hennek@NABU.de, Tel. 030 235 939 161

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