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Wie mache ich mein Testament?

Fachanwältin Dr. Cornelia Rump im Interview

Viele Menschen haben eine gewisse Vorstellung davon, was mit ihrem Nachlass einmal passieren soll. Sie wollen daher ihr Testament machen. Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht, erklärt im Interview die wichtigsten Schritte.


Fachanwältin für Erbrecht Dr. Cornelia Rump im Interview - Foto: qub media GmbH

Fachanwältin für Erbrecht Dr. Cornelia Rump im Interview - Foto: qub media GmbH

Frau Dr. Rump, wie sollten Menschen, die ihren Nachlass mit einem Testament regeln wollen, am besten vorgehen?

Es ist grundsätzlich ein guter erster Schritt, seine Vorstellungen im Entwurf einmal selbst zu Papier zu bringen und dies dann als Grundlage für eine Beratung zu nehmen. Das ist in der Regel der effektivste und günstigste Weg.


Wenn ich meinen Testamentsentwurf aufschreibe, wie sollte ich dann den Text beginnen?

Wählen Sie eine Überschrift wie „Testament“ und einen Einstiegssatz, mit dem Sie sagen, wer Sie sind und was Sie regeln wollen. So zum Beispiel: „Ich, [Name und Adresse], regele meinen Nachlass wie folgt: … “

Dann ist die Frage, ob es ein früheres Testament gibt. Wenn ja, ist es sinnvoll, dies ausdrücklich zu widerrufen. Dann ersetzt das aktuelle Testament das frühere vollständig. Dazu schreiben Sie zum Beispiel: „Ich widerrufe alle früheren Testamente.“

Aber beachten Sie: Gibt es ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, ist ein Widerruf nicht ohne weiteres oder gar nicht möglich. Lassen Sie sich hierzu unbedingt juristisch beraten!


Wie formuliere ich nach dem Einstieg dann die eigentliche Nachlassregelung?

Nach dem Einstieg ist zu formulieren, wer Erbe werden soll. Schreiben Sie entweder: „Zu meinem Alleinerben bestimme ich [Name und Adresse]“ oder, wenn Sie mehrere Erben einsetzen möchten:„Als Erben zu x % bestimme ich [Name und Adresse]“
Ein Erbe erwirbt nach dem Gesetz immer eine Quote am Nachlass, die daher im Testament auch ausdrücklich benannt werden sollte. Werden mehrere Erben bestimmt, muss die Summe der Erbquoten 100 % ergeben.


Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich mehrere Personen oder Organisationen in meinem Testament bedenken möchte?

Wollen Sie mehrere Personen oder Organisationen begünstigen, können Sie auch einen Alleinerben bestimmen, der sich um die gesamte Abwicklung kümmert, jedoch nicht alles behält, sondern Teile an andere abgibt. Ein solches „Abgebenmüssen“ nennt der Jurist „Vermächtnisanordnung“.

Dazu ein Beispiel: „Zu meinem Alleinerben bestimme ich meinen Neffen [Name und Adresse]. Als Vermächtnis erhält meine Freundin [Name und Adresse] das Bild [xy] und mein Patenkind [Name und Adresse] das Konto [yz].“

Jeden den Sie in Ihrem Testament begünstigen, sollten Sie mit Vor- und Nachnamen sowie aktueller Adresse benennen.


Was sollte ich beachten, wenn ich eine gemeinnützige Organisation begünstigen will?

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Form eines eingetragenen Vereins begünstigen möchten, sollten Sie die Vereinsregisterdaten nennen, damit es zu keinen Verwechselungen kommt.

Sie können eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis oder auch als Erben bedenken. Wichtig ist, dass Sie sich zu Ihrem Testament mit der oder den jeweiligen Organisationen vorab abstimmen, damit Ihr Nachlass später nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Ein solcher Kontakt bleibt für Sie immer unverbindlich.


Frauke Hennek - Foto: Klemens Karkow

Ihre Ansprechpartnerin bei der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe:

Frauke Hennek
E-Mail: Frauke.Hennek@NABU.de
Tel.: +49 30 235 939 161

Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Wir bemühen uns dabei stets um eine nachhaltige und umsichtige Abwicklung und sind mit unserem Netzwerk und unserer Kompetenz auch komplexeren Aufgabenstellungen gewachsen. Die NABU-Stiftung ist Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS, eines Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen.

Umsetzung des eigenen Testaments in drei Schritten:

1. Schreiben Sie einen ersten eigenen Entwurf.

Wenn Sie eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen in Ihrem Testament bedenken möchten, stimmen Sie Ihre Wünsche und deren Umsetzbarkeit mit der jeweiligen Organisation ab. Ein solcher Austausch bleibt für Sie immer unverbindlich.

2. Lassen Sie sich anhand Ihres Entwurfs durch einen Anwalt oder Notar beraten. Ein gut vorbereiteter eigener Entwurf ist dafür häufig der effektivste und günstigste Weg.

3. Setzen Sie Ihr Testament handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung um und geben es am besten in amtliche Verwahrung, damit es nicht abhandenkommt oder übersehen wird.

Kurze Erklärvideos zu einzelnen Themen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung finden Sie auf dem NACHLASS-PORTAL.

Testamentsbroschüre Ratgeber für Ihr Testament

Unsere Broschüre bietet Ihnen hilfreiche Informationen zu Erbrecht, Erbfolge und praktische Tipps für die persönliche Nachlassregelung.
Sie können sie kostenlos und unverbindlich bestellen oder als PDF herunterladen:

Broschüre „Ratgeber für Ihr Testament“ bestellen
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